Aktuelles – Informationen aus dem Jahr 2026
(Ober-)Bürgermeister(in) abwählen –
Unterschriftenaktion für einen demokratischen Notausgang
Das Amt des (Ober-)Bürgermeisters zählt in Baden-Württemberg zu den sichersten politischen Positionen im Land. Einmal gewählt, bleibt eine Person für acht Jahre an der Spitze der Kommune – in einer machtvollen Doppelrolle als Vorsitzende*r des Gemeinderats und zugleich Leiter*in der Stadtverwaltung. Ein geregeltes Abwahlverfahren existiert faktisch nicht.
Diese Situation ist eine Besonderheit: Nur in Baden-Württemberg und Bayern fehlt ein praktikabler Mechanismus zur Abwahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern. In allen anderen Bundesländern bestehen klare Verfahren, meist über einen Bürgerentscheid oder einen qualifizierten Gemeinderatsbeschluss.
Mehr Demokratie fordert daher von der nächsten Landesregierung eine Reform der Gemeindeordnung und schlägt ein klar geregeltes Abwahlverfahren mit hohen, aber erreichbaren Hürden vor:
• Ein Bürgerantrag, unterstützt durch mindestens so viele Unterschriften, wie bei der letzten Bürgermeisterwahl Stimmen abgegeben wurden,
• alternativ ein Antrag von ¾ der Mitglieder des Gemeinderats,
• anschließend in jedem Fall ein Bürgerentscheid, in dem die Einwohnerschaft endgültig entscheidet.
Mehrere Konfliktfälle in Baden-Württemberg verdeutlichen die Notwendigkeit eines solchen Instruments. In Kommunen wie Burladingen, Mönsheim, Appenweier oder Niederstetten führten massive Konflikte dazu, dass kommunale Entscheidungsprozesse teilweise über Jahre hinweg blockiert waren. Die erhobenen Vorwürfe reichten von Untreue und Inkompetenz über beleidigendes Verhalten bis hin zu dauerhaft zerrütteten Beziehungen zwischen Bürgermeister*in und Gemeinderat.
Ein demokratisch legitimiertes Abwahlverfahren würde nicht die kommunale Stabilität gefährden, sondern im Gegenteil: Handlungsfähigkeit sichern und Vertrauen in die kommunale Demokratie stärken.
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